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Die Patientenverfügung


In Folge von Krankheit, Unfall oder am Lebensende ist es manchen Menschen nicht mehr möglich, ihren Willen bezüglich der ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen frei zu äußern. Deshalb lohnt es sich oftmals, bereits frühzeitig Gedanken über die eigenen Einstellungen zu bezüglich Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffen in den verschiedenen Situationen zu machen.

 

Wie blicken Sie auf Ihr Leben und das Sterben?


Was ist Ihnen wichtiger: Lebensdauer oder Lebensqualität? Welche religiösen Ansichten und Wertevorstellungen spielen in Ihrem Leben eine wichtige Rolle? Wie ist Ihre Einstellung zum Leben und zum Sterben? Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Patientenverfügung zu verfassen, können Sie diese weltanschaulichen Aspekte als Auslegungshilfe für die Ärzte und das Pflegepersonal beifügen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz empfiehlt außerdem, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verfassen. In Ihrer Patientenverfügung, die sich in erster Linie an das medizinische Fachpersonal richtet, können Sie sich auch an Ihren bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter wenden, wenn es um Auslegungs- oder Durchsetzungsfragen der Patientenverfügunga geht.

Das sollten Sie beim Verfassen einer Patientenverfügung beachten:

  • Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und muss ohne äußeren Zwang durch eine volljährige Person erfolgen.
  • Das Dokument ist für Ärzte und Pflegepersonal sowie den rechtlichen oder bevollmächtigten Vertreter bindend. Es wahrt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, auch wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann.
  • Es wird empfohlen, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen auf Aktualität zu prüfen und ggf. zu erneuern. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
  • Eine Patientenverfügung bedarf der Schriftform und muss eigenhändig unterschrieben oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sein.
  • Schildern Sie für möglichst konkrete Behandlungssituationen (Endstadium einer bestimmten Krankheit, Sterbeprozess etc.), welche Maßnahmen gewünscht und welche abgelehnt werden. Vermeiden Sie schwammige Formulierungen.
  • Die Wünsche und Forderungen müssen geltendem Recht entsprechen.
  • Tragen Sie einen Hinweis über die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung bei sich (z. B. Im Portemonnaie), damit diese im Fall der Fälle schnell aufgefunden wird.

Wichtige Aspekte in einer Patientenverfügung:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse
  • Antibiotika
  • Bluttransfusion
  • Behandlungs- und Sterbeort
  • Beistand
  • Ärztliche Schweigepflicht
  • Organspende

Es kann mitunter sehr schmerzhaft sein, sich in gesunden Tagen mit den existenziellen Fragen des Lebens auseinanderzusetzen. Allerdings bedeutet das auch, für das eigene Leben Verantwortung zu übernehmen und für seine Wünsche und Überzeugungen einzustehen. Wenn Sie diesen Schritt nicht alleine wagen möchten, nehmen wir uns Zeit und erörtern in gemeinsamen Gesprächen mit Ihnen den Inhalt Ihrer Patientenverfügung. Ergänzend ist es ratsam, mit medizinisch geschultem Personal (z. B. dem eigenen Hausarzt) über die Formulierungen und Konsequenzen zu sprechen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt Ihnen
hier kostenlos Textbausteine zum Verfassen Ihrer Patientenverfügung
bereit.