OK Um diese Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

Erste Schritte im Sterbefall


Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen zunächst unter großem Schock. Deshalb geben wir Ihnen an dieser Stelle eine Hilfestellung, was als erstes zu tun ist.

 

1. Verständigen Sie einen Arzt (am besten den behandelnden Hausarzt), der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, wählen Sie den Notruf der Ärztebereitschaft unter 116 117.

2. Informieren Sie die engsten Angehörigen und besprechen mit Sie mit ihnen das weitere Vorgehen.

3. Suchen Sie nach den wichtigsten Unterlagen wie Personalausweis, Familienstammbuch und einer ggf. vorhandenen Bestattungsvorsorge.

4. Rufen Sie uns an. Wir sind im Sterbefall rund um die Uhr telefonisch für Sie unter der Nummer (0 20 66) 3 06 15 erreichbar. Wir besprechen mit Ihnen, zu welchem Zeitpunkt der Verstorbene von uns überführt werden und wann das Trauergespräch stattfinden soll.

5. Bringen Sie in Erfahrung, ob ein Testament, Verträge und Verfügungen, sowie eine Willenserklärung zur Feuerbestattung etc. vorliegen, damit im weiteren Verlauf nach dem Willen des Verstorbenen gehandelt werden kann.

6. Sie entscheiden, wann Sie sich bereit für das Trauergespräch fühlen und wir gemeinsam die Details der Bestattung planen. Wenn gewünscht kommen wir zu Ihnen nach Hause oder das Gespräch findet bei uns in einem unserer Beratungsräume statt.

Wenn ein Mensch in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz verstirbt informieren die Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung den Arzt und die Angehörigen.