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Das Testament


Ein Testament zu verfassen beugt Streitigkeiten vor und regelt Ihren letzten Willen, insbesondere, wenn Sie Menschen als Erben berücksichtigen möchten, die in der gesetzlichen Erbfolge (z.B. unverheiratete Partner) nicht berücksichtigt werden. Vererbt werden können persönliches Hab und Gut, Vermögen und Immobilien.

 

Muss ein Testament handschriftlich verfasst werden?


Verfassen Sie das Testament handschriftlich und unterschreiben es mit dem vollen Namen, sowie Ort und Datum des Verfassens. Sie können dem Testament eine abgetippte/gedruckte Version beilegen, um das Lesen der handschriftlichen Variante zu erleichtern.

Muss ein Testament notariell beglaubigt sein?


Ein eigens verfasstes, handschriftliches Testament ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Wichtig sind die Unterschrift mit dem vollständigen Namen, Ort, Datum und dass das Testament vollständig handschriftlich und eigenhändig verfasst wurde.

Wo sollte mein Testament hinterlegt werden?


Sie können das Testament zu Hause aufbewahren. Um sicherzustellen, dass das Testament nach Ihrem Tod eingesetzt wird, ist es ratsam, es beim Amtsgericht verwahren zu lassen und im Zentralen Testamentsregister eintragen zu lassen.

Wann sollte ich mein Testament schreiben?


Ab einem Alter von 16 Jahren können Sie ein Testament verfassen. Insbesondere in unverheirateten Partnerschaften ist es sinnvoll, ein Testament zu verfassen, wenn der Partner beim Erbe berücksichtigt werden soll. Ohne Testament werden die Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge eingesetzt. Erben erster Ordnung sind alle Nachfahren der Verstorbenen (Kinder, Enkel, Urenkel).

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für ein rechtssicheres Testament kontaktieren Sie einen Anwalt, der Sie ausführlich zum Thema Testament und Erbrecht berät.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in dieser Broschüre ausführliche Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ zur Verfügung.